„Verschlechterungsverbot“ für alle Gewässer

Veröffentlicht am 13.12.2010 in Umwelt & Verkehr

Grafenwöhr. (myd) Für Jeden, der ein Gewässer zu bewirtschaften oder erhalten hat, werden in Zukunft die EU-Richtlinien verbindlich. Über die anstehenden Neuerungen informierte Stefan Homilius, Bauingenieur mit Spezialisierung auf Wasserbau und Gerhard Riebl vom Wasserwirtschaftsamt Weiden. Beide standen dem Bauausschuss rede und Antwort.

Stefan Homilius klärte zu den Zielen und dem Zeitplan der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an Gewässern 3. Ordnung mit einer Präsentation sehr anschaulich auf. Für die Stadt Grafenwöhr bedeutet dies, dass es Ziel sein muss, in Fließgewässern und Seen einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand zu erreichen. Dabei soll die bestehende Nutzung erhalten bleiben, aber Gewässer soviel Raum und Struktur bekommen, wie es braucht. Angrenzende landwirtschaftliche Flächen bleiben dabei erhalten.
Für Grafenwöhr ist im Moment beim Schaumbach, in dem Teilstück nördlich der B 299 biz zur Creussen, Handlungsbedarf angezeigt, meinte Herr Homilius. Fische kommen dort nur in mäßiger Anzahl vor, da die Durchgängigkeit des Gewässers für diese Spezies nicht gegeben ist. Es müssten die Versteinerungen herausgenommen, dem Gewässer Platz zu beiden Seiten ermöglicht werden und gegebenenfalls eine Fischtreppe errichtet werden. Dazu wäre es nötig, mit den angrenzenden Grundstücksbesitzern wegen eines Flächenerwerbs zu sprechen. Bürgermeister Helmuth Wächter dankte dem Fachmann für den Vortrag. Gerald Morgenstern zweifelte die Wasserqualität in dem Teilstück an, da im Truppenübungsplatz Altlasten zu finden sind. Stefan Homilius konnte jedoch beruhigen, dass die Grenzwerte für Schadstoffe, die vom Bodenschutzgesetz vorgegeben sind, nicht überschritten werden. Bürgermeister Wächter erkundigte sich zu Fördermöglichkeiten. Gerhard Riebl erläuterte, dass derzeit erhöhte Fördersätze laufen. In einem bestimmten Zeitrahmen muss aber das Vorhaben bereits in die Gänge gekommen sein. Die Räte zeigten sich einstimmig dafür, dass dieses Projekt beim Wasserwirtschaftsamt angemeldet werden soll, um auch mögliche Förderungen zu erhalten.

Wie wird ein Gewässer bewertet?

Stefan Homilus erläuterte im Bauausschuss nach welchen Kriterien ein Gewässer beurteilt wird.
In regelmäßigen Abständen schaut ein Biologe untersucht an einem bestimmten, festgelegten Punkt das Vorkommen von Schnecken, Wasserpflanzen, Fischen und prüft das Wasser auf Phytoplankton. Menge Artenzusammensetzung und Häufigkeit werden nach dem Schulnotensystem von der Note 1-6 bewertet. Als Gesamtnote erhält das Gewässer dabei die schlechteste Bewertung, die sie in einer der vier Kategorien erhalten hat. In der Gesamtbetrachtung gibt die Beurteilung Rückschluss auf Problematiken, wie beispielsweise eine zu hohe Nährstoffbelastung, unzureichende Gewässerstruktur, Erosioseinträge, fehlende Durchgängigkeit oder Restbelastung durch Abwässer. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse kann Ursachenforschung betrieben werden und Maßnahmen eingeleitet werden, um einen guten Gewässerzustand zu erreichen.

 

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